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Zahnunfall

Bei einem Zahnunfall gilt es als erstes Ruhe zu bewahren und folgende Punkte zu beachten:

  • Ein rasches Handeln lohnt sich und verbesserte die Prognose der Behandlung
  • Informieren sie umgehend eine Fachperson (Zahnarzt:In, Kieferchirurg:In)
  • Ist der Zahn locker oder verschoben: Belassen sie ihn in der Position.
  • Ist der Zahn abgebrochen: Das abgebrochene Zahnstück in Wasser aufbewahren.
  • Ist der Zahn ausgeschlagen: Den ausgeschlagenen Zahn in eine Zahnrettungsbox legen (in Apotheken oder Zahnarztpraxen erhältlich). Falls keine Zahnrettungsbox verfügbar ist, soll der herausgeschlagene Zahn in kalte Milch oder in einem Plastiksack mit etwas Speichel des Patienten gelegt oder in Frischhaltefolie eingewickelt werden. Wichtig: Fassen Sie einen herausgeschlagenen Zahn nie an der Wurzel an und reinigen Sie ihn nicht!
  • Blutungen können durch Beissen auf einen Gazetupfer oder ein sauberes Taschentuch zumeist gestillt werden
  • Nicht vergessen Unfallmeldung bei der zuständigen Versicherung einreichen. Die meisten Zahnunfälle sind in der Grundversicherung eingeschlossen. Oft erkennt man das Ausmass eines Zahnunfalls erst nach Jahren wenn Spätfolgen behandelt werden müssen. Es lohnt sich, jeden Unfall bei der Krankenkasse zu melden, denn die Behebung solcher Zahnschäden kann teuer werden. Fehlt die Unfallmeldung, lehnen die Versicherungen später eine Kostenübernahme oft ab, da ihnen das ursächliche Ereignis nicht gemeldet wurde. Das entsprechende Formular füllt der Zahnarzt beim Praxisbesuch aus. Bewahren Sie eine Kopie des Dossiers bei sich auf. Damit können sie Schwierigkeiten vermeiden, wenn sie einmal die Krankenkasse wechseln. Läuft ein Unfall über das Krankenversicherungsgesetz, muss immer die Versicherung bezahlen, die während der Behandlung des Unfallschadens aktuell ist.
  • Weitere Informationen finden Sie unter Zahnunfälle - SSO.ch